Trier/Koblenz/Saarbrücken, 21. April 2021 – Am 3. März 2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ („Lieferkettengesetz“) beschlossen, um Betroffene wirksam vor Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu schützen und Rechtsklarheit für die Wirtschaft zu schaffen.
Nach dem vorliegenden Entwurf droht das Gesetz geltende internationale Menschenrechtsstandards der Vereinten Nationen zu unterlaufen. Das ist für die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) im Bistum Trier nicht hinnehmbar. Deshalb unterstützt der Frauenverband die „Initiative Lieferkettengesetz“ mit ihrer Forderung nach einem starken Lieferkettengesetz, das u. a. folgende Punkte beinhaltet:
- Einbeziehung aller Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeitende haben,
- Beachtung der gesamten Lieferkette eines Unternehmens, wie es die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vorsehen,
- Stärkung der Rechte von Betroffenen durch zivilrechtliche Haftungsregelungen,
- Verankerung von umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.
Das Gesetz soll nach dem derzeitigen Entwurf ab 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen mit einer Größe von 3.000 Beschäftigten (ca. 600 Unternehmen) und ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten (ca. 2.900 Unternehmen) gelten. Die Regeln beziehen sich auf die Unternehmen selbst, sowie auf deren unmittelbare Zulieferer. Sehr viele schwere Menschenrechtsverletzungen ereignen sich am Beginn der Lieferketten, z. B. auf Plantagen oder im Rohstoffabbau. Bei diesen mittelbaren Zulieferern müssen nur die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken ermittelt werden und entsprechende Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, wenn die Unternehmen „substantiierte Kenntnis“ über eine mögliche Verletzung der Menschenrechte erlangen. Des Weiteren ist im Referentenentwurf keine zivilrechtliche Haftungsregel vorgesehen, sondern nur eine Ahndung mit Bußgeldern.
Noch ist es nicht zu spät für ein starkes Lieferkettengesetz! Die Bundestagsabgeordneten können sich in dem derzeitigen parlamentarischen Prozess dafür einsetzen. Die kfd im Bistum Trier ruft dazu auf, die Stimme für die Menschen in den Produktionsländern zu erheben. Um den Forderungen der Lieferketteninitiative Ausdruck zu verleihen, gibt es unter lieferkettengesetz.de/lieferkettenbrief/ die Möglichkeit, sich direkt an die Parlamentarier:innen zu wenden.
„Machen wir davon Gebrauch“, sagt Margot Klein, Diözesanvorsitzende der kfd, „damit es letztlich doch noch zu einem starken Lieferkettengesetz kommt.“
Die Pressemitteilung steht hier zum Download bereit.
Text: Carla Brittner
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