Koblenz, Trier, Saarbrücken – Am 14. Februar hat nun auch der Bundesrat in letzter Instanz dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Damit wurde endlich ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen auf den Weg gebracht.
Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Ab 2027 sind die Länder verpflichtet, ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung sicherzustellen. Der Bund beteiligt sich erstmals an der Finanzierung. Auch die wichtige Präventionsarbeit in Frauenhäusern und Beratungsstellen soll dieses Gesetz verstärken. Das Bundesfrauenministerium hat das Gesetz nach einer breiten Auseinandersetzung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet und am 27. November vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
„Das Gewalthilfegesetz kommt. Das ist ein historischer Tag für die Frauenbewegung. Seit Jahrzehnten kämpfen wir dafür, dass Gewaltbetroffene geschützt und unterstützt werden. Und nun wird es mit diesem Gesetz endlich angegangen. Gewaltschutz ist nicht länger eine freiwillige Leistung, sondern wird zur Pflicht. Nach einer Vergewaltigung soll kein Mädchen, keine Frau mehr auf Beratung warten müssen. Wenn eine Frau vor ihrem gewalttätigen Partner flieht, soll sie schon bald sicher einen Platz finden. Das wird Leben retten! Angesichts der hohen Fallzahlen häuslicher Gewalt in allen Teilen der Gesellschaft ist das Gewalthilfegesetz ein entscheidender Schritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt“, kommentiert Sylvia Haller, Vorstandsfrau im Deutschen Frauenrat und Mitarbeiterin in einem Frauenhaus. „All dies ist der Erfolg der vielen engagierten frauenpolitischen Organisationen! Ohne ihre Expertise und unermüdlichen Einsatz hätte sich die Politik ihrer Verantwortung für den Gewaltschutz nicht gestellt.“
„Viele haben sich insbesondere in den letzten Monaten für das Gesetz stark gemacht. Auch die kfd im Bistum Trier hat immer wieder ihre Mitglieder aufgerufen, die Petition des Deutschen Frauenrates und von UN Women zu unterschreiben. In der vergangenen Woche haben wir zudem unsere Mitglieder aufgefordert, sich an der Eil-Mail-Aktion an die Ministerpräsident*innen zu beteiligen. Ein herzliches Dankeschön geht an alle, die sich beteiligt haben,“ sagt Rita Monz, Sprecherin des diözesanen Fachausschusses Frauen stärken – Gewalt überwinden.
Die vollständige Pressemitteilung gibt es hier als Download.
Text: Rita Monz / Fotoquelle: canva.com