Arbeitskreis: Frauen und Erwerbsarbeit
Trier – Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) im Bistum Trier fordert einen flächendeckenden, branchenübergreifenden Mindestlohn. Der geforderte Mindestlohn orientiert sich an der Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums und richtet sich nach der Armutslohnschwelle, die 2007 bei ca. zehn Euro brutto pro Stunde lag.
Die europäische Union hat das Jahr 2010 zum europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erklärt. Dieses Ziel kann nach Ansicht der kfd nur mit gerechter Bezahlung von Arbeit erreicht werden. Deutschland gehört zu den wenigen europäischen Ländern, die noch keinen flächendeckenden, gesetzlich garantierten Mindestlohn haben.
Die Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre bestätigt die kfd in ihrer Forderung. Nachweislich ging der Ausbau des prekären Arbeitsmarktes mit einem Anstieg befristeter Beschäftigungsverhältnisse, geringfügiger Beschäftigung und Teilzeitarbeit zu Lasten von Frauen. Der Anteil von Niedriglohnbeschäftigung ist in den letzten zehn Jahren drastisch angestiegen. Jedes fünfte Arbeitsverhältnis liegt im Niedriglohnbereich. Frauen verdienen in Deutschland pro Stunde 23 Prozent weniger als Männer. Eine Hauptursache ist die geringere monetäre Bewertung von typischen Frauentätigkeiten. In mittleren und kleinen Unternehmen sowie im Dienstleistungsbereich liegen die Einkommen häufig im unteren Lohnsegment. Mehr als zwei Drittel der Niedriglohnbeschäftigten sind Frauen. Der Niedriglohnbereich ist seit 2001 von der allgemeinen Lohnsteigerung abgekoppelt.
Die Einkommensspreizung in Deutschland hat stark zugenommen. Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II wurden viele Arbeitnehmer/innen zu sogenannten Hartz IV-Aufstocker/innen. Der Anteil der Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitslohn zur Existenzsicherung ihrer Familien nicht ausreicht, steigt. Sie benötigen zusätzliche finanzielle Unterstützung. Faktisch handelt es sich um eine staatliche Dauersubvention von Arbeit. Zum überwiegenden Teil profitieren die Unternehmen.
Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigen, dass ein Mindestlohn Einkommensungleichheit verringert. Einkommensdifferenzen werden gemindert, die Armutsquote sinkt und die öffentlichen Kassen werden entlastet. Indirekt führt ein Mindestlohn zu Lohnerhöhungen im unteren Lohnsegment.
Frauen profitieren von der Einführung eines Mindestlohns. Langfristig schützt ein Mindestlohn Arbeitnehmer/innen vor Altersarmut.
Die kfd im Bistum Trier mit ihren ca. 33.000 Mitgliedern setzt sich für faire Löhne ein und bestärkt Verbraucher/innen, nach Möglichkeit faire Produkte zu fairen Preisen einzukaufen und Dienstleistungen dort abzurufen, wo faire Löhne gezahlt werden.
Text: Petra Erbrath
